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| Berufskraftfahrerausbildung gem. BKrFQG LKW und
BUS Güterverkehr LKW ab 3,5t Um den Führerschein im Güterverkehr ab C1 (3,5 t bis 7,5 t) und C/CE (über 7,5 t) gewerblich nutzen zu dürfen, ist ab dem 10. September 2009 eine zusätzliche "Beschleunigte Grundqualifikation" von 140 Zeitstunden mit IHK- Prüfung notwendig. Als bereits aktiver Berufskraftfahrer müssen Sie eine 35-stündigen Weiterbildung nachweisen. Für alle Ausbildungsmaßnahmen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. |