| LKW-Grundqualifikation (Pflicht
seit 10.09.2009)
Regelungen und Voraussetzungen
Wer seinen LKW-Führerschein nach dem 9. September 2009 (Klasse
C/C1 und CE/C1E) erwirbt, muss eine Grundqualifikation vorzeigen können.
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
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Normale Grundqualifikation
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Beschleunigte Qualifikation
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Durch Ablegen der Prüfung bei der IHK ohne jegliche Vorbereitung.
Die Grundqualifikation, die den Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis
voraussetzt, umfasst eine theoretische Prüfung (240 Minuten)
und eine praktische Prüfung (210 Minuten). |
Mit 140 Stunden (á 60Min - Vollzeit) Unterricht und dadurch
verkürzter Prüfung.
Die beschleunigte Grundqualifikation, setzt die Fahrerlaubnis, sowie
das Alter von 18 Lebensjahren des Fahrers voraus. Hier ist eine Schulung
von 140 Stunden und nur eine theoretische Prüfung von 90 Minuten
zu absolvieren.
(Eine abgeschlossene Berufsausbildung als
Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb wird ebenfalls
anerkannt.) |
Wir bieten die beschleunigte
Grundqualifikation für Sie an.
Die Inhalte der beschleunigten Grundqualifikation sind unter anderem:
- Kinematische Kette
- Sicherheitstechnik
- Sicherheit der Ladung
- Sozialvorschriften
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Kriminalität und illegale Einwanderer
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Körperliche und geistige Verfassung
- Verhalten in Notfällen
- Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
- Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs und der Marktordnung
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