| Bus-Grundqualifikation (Pflicht
seit 10.09.2008)
Regelungen und Voraussetzungen
Wer seinen Bus-Führerschein nach dem 9. September 2008 (Klasse
D/D1 und DE/D1E) erwirbt, muss eine Grundqualifikation vorzeigen können.
Dafür gibt es jetzt zwei Möglichkeiten.
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Normale Grundqualifikation
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Beschleunigte Qualifikation
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Durch Ablegen der Prüfung bei der IHK ohne jegliche Vorbereitung.
Die Grundqualifikation, die den Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis
voraussetzt, umfasst eine theoretische Prüfung (240 Minuten)
und eine praktische Prüfung (210 Minuten). |
Mit 140 Stunden (á 60Min - Vollzeit) Unterricht und dadurch
verkürzter Prüfung.
Die beschleunigte Grundqualifikation, setzt die Fahrerlaubnis, sowie
das Alter von 21 Lebensjahren des Fahrers voraus.
Hier ist eine Schulung von 140 Stunden und nur eine theoretische Prüfung
von 90 Minuten zu absolvieren.
(Eine abgeschlossene Berufsausbildung als
Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
wird ebenfalls anerkannt.) |
Wir bieten die beschleunigte Grundqualifikation für
Sie an.
Die Inhalte der Grundqualifikation sind unter anderem:
- Kinematische Kette
- Sicherheitstechnik
- Fahrgastsicherheit
- Sicherheit der Ladung
- Sozialvorschriften
- Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Kriminalität und illegale Einwanderer
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Körperliche und geistige Verfassung
- Verhalten in Notfällen
- Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
- Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs und der Marktordnung
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