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Die Beförderung von gefährlichen
Gütern erfordert ein hohes Maß an Sicherheit, damit die
Beteiligten, andere Personen und die Umwelt nicht gefährdet
werden. Darum hat der Gesetzgeber eine Reihe von Vorschriften erlassen.
Auch Fahrzeugführer von Gefahrguttransporten tragen zur sicheren
Gefahrgutbeförderung bei. Deshalb ist vorgeschrieben, dass
Führer von Fahrzeugen grundsätzlich eine Basisschulung
mit Prüfung erfolgreich absolvieren und dies durch eine Bescheinigung
belegen müssen. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur bei
Unterschreitung bestimmter Mengen.
Nach erfolgreicher Teilnahme an dieser
Prüfung wird die ADR-Bescheinigung von der IHK-Mittelfranken
ausgestellt. Diese Bescheinigung ist erforderlich für den Transport
von Gefahrgut als Stück- und Schuttgüter.
- 18 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
- 1 Unterrichtseinheit Praxis 45 Minuten
- Prüfung 45 Minuten
Jeweils nach 5 Jahren ist eine Fortbildung zur Verlängerung
der ADR-Bescheinigung erforderlich.
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